Der Deutsche Bundestag begrüßt das „Blaue Band“
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Mai 2017 die Empfehlung des federführenden Umweltausschusses zum Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ angenommen und damit einen richtungsweisenden Beschluss als Maßgabe für die Umsetzung des Bundesprogramms gefasst.
In dem Beschluss wird ausdrücklich die geplante Aufgabenerweiterung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung begrüßt und das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Erhaltung des muskel- und motorbetriebenen Wassertourismus und des Wassersports hervorgehoben.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung u.a. auf, zügig Vorschläge für einen belastbaren Rechtsrahmen und zur dazu notwendigen personellen und finanziellen Ressourcenbeschaffung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zu machen.