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Das „Blaue Band“ auch im neuen Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien vereinbart, das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ weiter umzusetzen. Damit werden der richtungsweisende Beschluss des Bundeskabinetts von Februar 2017 bestätigt und die nächsten Schritte eingeleitet.

Der Deutsche Bundestag hat bereits im vergangenen Jahr gefordert, einen belastbaren Rechtsrahmen zu schaffen und die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bereitzustellen. Intensive Abstimmungen mit den Bundesländern zur Anpassung des Wasserstraßen- und Wasserhaushaltgesetzes sowie die Erarbeitung fundierter fachlicher Grundlagen stehen derzeit im Vordergrund.

Im Koalitionsvertrag sind neben dem „Blauen Band“ auch der Schutz der biologischen Vielfalt und die Entwicklung neuer Konzepte für Nebenwasserstraßen verankert. Damit werden wichtige Eckpunkte für die ökologische Weiterentwicklung der Bundeswasserstraßen gesetzt.