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Gesetz zum wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2021 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie zugestimmt.

Wie der Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, MdB, in seiner Rede darstellte, dient das Gesetz dem Ziel der Bundesregierung, die einmaligen Flusslandschaften Deutschlands zu erhalten und an den Bundeswasserstraßen Verkehr und Wasserwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Freizeit und Erholung in Einklang zu bringen.

Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Teile des wasserwirtschaftlichen Ausbaus, die für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie an Bundeswasserstraßen erforderlich sind, als Hoheitsaufgabe von den Ländern. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist damit künftig nicht nur für den Verkehr auf den Bundeswasserstraßen, sondern auch für die Erreichung gewässerökologischer Ziele zuständig. Gleichzeitig schafft das Gesetz einen belastbaren Rechtsrahmen für die weitere Umsetzung des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“. Ziel dieses Bundesprogramms ist es, die Bundeswasserstraßen wieder naturnäher zu gestalten, attraktive Flusslandschaften für Freizeit und Erholung zu schaffen und damit gleichzeitig einen nachhaltigen Wassertourismus mit muskel- und motorbetriebenem Freizeitverkehr zu ermöglichen.
Da die WSV bislang nur für Güterverkehr an Bundeswasserstraßen zuständig war, wird mit dem Gesetz auch der fast 100 Jahre alte Begriff des allgemeinen Verkehrs neu definiert. Damit kann die WSV künftig verstärkt für die Fahrgastschifffahrt und für die Sport- und Freizeitschifffahrt tätig werden, wenn keine Belange der Güterschifffahrt betroffen sind. Mit dem Gesetz werden die Aufgaben der WSV erweitert und ermöglichen der WSV künftig eine ökologische, nicht nur an den Bedürfnissen von Güterverkehr und Logistik, sondern auch der Sport- und Freizeitschifffahrt ausgerichtete Verwaltung der Bundeswasserstraßen. Der Güterverkehr ist nicht mehr das allein ausschlaggebende Kriterium für Investitionsentscheidungen; in Zukunft wird auch bewertet, welchen Freizeitnutzen und welche ökologischen Entwicklungsmöglichkeiten eine Wasserstraße hat.

Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. (Quelle: BMVI) Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur. Quelle: BMVI