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Neue Zuständigkeit für die Bundeswasserstraßenverwaltung

Nachdem Bundestag und Bundesrat den vom Bundesverkehrsminister vorgelegten Gesetzentwurf über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie beschlossen haben, hat nun auch der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet. Mit der Verkündung am 08.06.2021 tritt es damit in Kraft.

Mit diesem Gesetz übernimmt der Bund die Teile des wasserwirtschaftlichen Ausbaus, die für die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie an Bundeswasserstraßen erforderlich sind, als Hoheitsaufgabe von den Ländern. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist damit künftig nicht nur für den Verkehr auf den Bundeswasserstraßen, sondern auch für die Erreichung gewässerökologischer Ziele zuständig. Durch die Übernahme dieser Aufgabe lassen sich in erheblichem Umfang Synergien zwischen verkehrlicher und wasserwirtschaftlicher Verwaltung der Bundeswasserstraßen nutzen.
Gleichzeitig schafft das Gesetz einen belastbaren Rechtsrahmen für die weitere Umsetzung des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“. Ziel dieses Bundesprogramms ist es, die Bundeswasserstraßen wieder naturnäher zu gestalten, attraktive Flusslandschaften für Freizeit und Erholung zu schaffen und damit gleichzeitig einen nachhaltigen Wassertourismus mit muskel- und motorbetriebenem Freizeitverkehr zu ermöglichen.
Fast genau 100 Jahre nach der Gründung der Reichswasserstraßenverwaltung, die ausschließlich für die (güter)verkehrliche Verwaltung der Wasserstraßen verantwortlich war, erhält die WSV nun auch auf gesetzlicher Grundlage eine Zuständigkeit im ökologischen Bereich. Weiterhin wird mit dem Gesetz der überholte Begriff des allgemeinen Verkehrs neu definiert. Damit kann die WSV künftig verstärkt für die wichtigen Wirtschaftsfaktoren Fahrgastschifffahrt und Sport- und Freizeitschifffahrt tätig werden, selbst wenn keine Belange der Güterschifffahrt betroffen sind.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Unterzeichnung eines Gesetzes. (Bundesregierung/ Jesco Denzel) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Unterzeichnung eines Gesetzes Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Unterzeichnung eines Gesetzes. Quelle: Bundesregierung/ Jesco Denzel

Hier geht es zur Pressemitteilung der WSV.