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Startschuss für das Blaue Band Deutschland

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt haben bei einer Fahrt über die Spree gemeinsam das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" gestartet.

Gemeinsam ergreifen die beiden Ministerien die Initiative, im Netz der Fließgewässer einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung aufzubauen.

Barbara Hendricks: "Mit dem Bundesprogramm 'Blaues Band' haben wir die Chance, die nicht mehr für die Schifffahrt gebrauchten Nebenwasserstraßen einer neuen gesellschaftlichen Aufgabe zuzuführen. Damit setzen wir neue Akzente in Richtung Naturschutz, Hochwasservorsorge, Freizeit und Erholung."

Alexander Dobrindt: "Deutschland hat eine einmalige Wasserlandschaft. Diesen Naturschatz wollen wir erhalten. Deshalb bringen wir das Bundesprogramm 'Blaues Band' auf den Weg. Wir wollen Flüsse, Kanäle, Auen und Küstengewässer zu einem bundesweiten Biotopsystem verbinden."

Aufgrund der geänderten Anforderungen an die deutschen Wasserstraßen existiert ein rund 2800 Kilometer langes Nebennetz von Wasserstraßen, das kaum mehr für den Gütertransport gebraucht wird. Diese Wasserstraßen haben oftmals naturnahe Gewässerstrukturen und ein hohes ökologisches Entwicklungspotenzial. An dieser Stelle setzt das durch die Bundesregierung im letzten Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesprogramm "Blaues Band" an. Ein Bundesprogramm soll Fließgewässer und Auen renaturieren, die ein bundesweit verbindendes "Blaues Band" darstellen können. Die Wasserstraßen stehen vorrangig im Eigentum des Bundes. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes soll mit Renaturierungsmaßnahmen an dafür geeigneten Wasserstraßen beauftragt werden und erhält damit eine weitere Zukunftsaufgabe.

Hintergrund:

Das Bundesprogramm "Blaues Band" wird derzeit in einer interministeriellen Arbeitsgruppe von BMUB und BMVI erarbeitet. Es wird einen Handlungsrahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte darstellen. Darin werden die für den nationalen Biotopverbund in Frage kommenden Flussabschnitte konkretisiert und priorisiert. Bei der Übertragung zusätzlicher Aufgaben an die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind noch neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen und die erforderlichen Personalressourcen und Finanzmittel zuzuweisen. Zum Bundesprogramm "Blaues Band" soll Ende 2016 eine Beschlussfassung des Bundeskabinetts herbeigeführt werden.

Im Haushalt des BMUB stehen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms bereits fünf Millionen Euro für Maßnahmen des Bundesprogramms in den Jahren 2016 bis 2018 zur Verfügung.