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34. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis

Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 22. September 2016 den Themenkomplex „Wasserstraßenverwaltung und Wasserrahmenrichtlinie“ beleuchtet.

Das Verhältnis bundes- und landesrechtlicher Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenzen im Wasserrecht ist bis heute durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz zur Reinhaltung der Bundeswasserstraßen zu Beginn der 1960er Jahre geprägt. Die Neuordnung der föderalen Zuständigkeiten in der Föderalismusreform 2006 und stetig wachsende Anforderungen und Erwartungen im Zuge der Umsetzung der ökologischen Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie geben indes Veranlassung, sich grundlegend mit den verfassungsrechtlichen und wasserwirtschaftsrechtlichen Implikationen der Thematik auseinanderzusetzen.

Ministerialdirigent Hartmut Spickermann, Unterabteilungsleiter Wasserstraßen im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Prof. Dr. Michael Reinhardt, Leiter des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Uni Trier eröffneten gemeinsam die Veranstaltung. Ziel war es, die Diskussion, eingeleitet durch Vorträge namhafter Juristen, zu strukturieren und verschiedene Lösungsoptionen auf den rechtlichen Prüfstand zu stellen.