Das „Blaue Band“ – der Hintergrund
Fließgewässer und ihre Auen sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen und tragen mit ihrem Freizeit- und Erholungswert auch zum Wohlbefinden und zur Gesundheit der Menschen bei.
Gleichzeitig sind Deutschlands große Flüsse als ausgebaute Wasserstraßen ein leistungsfähiger und wirtschaftlich unverzichtbarer Verkehrsträger. Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, dass die Gewässer weiterhin ein hohes Mobilitätsniveau ermöglichen und gleichermaßen ökonomische, soziale und ökologische Ansprüche erfüllen.
Die im Eigentum des Bundes stehenden Wasserstraßen durchziehen wie ein blaues Band ganz Deutschland. Vor allem die sogenannten Nebenwasserstraßen, die heute für den Gütertransport nur noch eine untergeordnete Bedeutung haben, sollen zukünftig gleichermaßen ökologisch entwickelt und für Freizeit und Erholung aufgewertet werden. Auch im verkehrlich intensiv genutzten Kernnetz sollen Projekte umgesetzt werden, die mit den Nutzungen an der Wasserstraße vereinbar sind.
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, ein Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ aufzulegen, um die Renaturierung der Bundewasserstraßen und ihrer Auen zu fördern.
Das Bundeprogramm wird in gemeinsamer Verantwortung der Bundesministerien für Umwelt und Verkehr umgesetzt. Als Steuerungsgremium wurde eine Interministerielle Arbeitsgruppe „Blaues Band Deutschland“ eingerichtet.
Um das Bundesprogramm auf eine fachlich-wissenschaftliche Grundlage zu stellen, haben die nachgeordneten Behörden, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam die Studie „Fachliche Grundlagen zum Bundesprogramm Blaues Band Deutschland“ erarbeitet. Sie zeigt unter anderem den Handlungsbedarf und die Renaturierungsmöglichkeiten an den Bundeswasserstraßen und in den Auen auf.
Am 1. Februar 2017 hat die Bundesregierung das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ beschlossen. Es gilt als Handlungsrahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte.