Die Strategie
Zentrales Ziel des Blauen Bandes ist es, die stark gefährdeten Lebensräume in und an den Bundeswasserstraßen zu verbessern und damit einen Biotopverbund von nationalerer Bedeutung aufzubauen. Damit Tier- und Pflanzenarten dauerhaft überlebensfähig sind, müssen sie die Möglichkeit haben, zwischen Gebieten zu wechseln und sich in neuen Lebensräumen zu etablieren. Grundlage hierfür ist ein ausreichendes Angebot an Lebensräumen und Wanderkorridoren. Um diese Lebensräume im Einklang mit der schifffahrtlichen Nutzung an den Bundewasserstraßen entwickeln zu können, wurden je nach verkehrlicher Nutzung unterschiedliche Vorgehensweisen für die Renaturierungsmaßnahmen im BBD entwickelt
Die Binnenwasserstraßen des Bundes werden in Abhängigkeit des jährlichen Güteraufkommens in folgende Kategorien eingeteilt:
- ein Kernnetz aus Hauptwasserstraßen, eingeteilt in die Kategorien A, B, C von insgesamt rund 3.750 km.
- Wasserstraßen außerhalb des Kernnetzes (Nebenwasserstraßen). Im Binnenbereich weisen diese ein Güterverkehrsaufkommen unter 600.000 Tonnen pro Jahr auf und umfassen rund 2.800 km.
(siehe auch Netzkategorisierung der Wasserstraßen in Anlage 4 des Bundesverkehrswegeplans 2030)
Trittsteine im Kernnetz der Bundeswasserstraßen und ihrer Auen
Entlang der verkehrsreichen Hauptwasserstraßen werden „Ökologische Trittsteine“ als lokale Renaturierungsmaßnahmen entwickelt, wo sie dazu beitragen, vorhandene ökologisch wertvolle Lebensräume besser miteinander zu verbinden. Die Maßnahmen sollen, wo immer dies möglich ist, zur Vernetzung von Fluss, Ufer und Aue beitragen.
Trittsteine verbessern den Artenaustausch zwischen ökologisch intakten Kernbiotopen und sind wesentlich für den Aufbau eines Biotopverbundes im Netz der Hauptwasserstraßen
Ökologische Entwicklung im Nebennetz der Bundeswasserstraßen und ihrer Auen
An den Nebenwasserstraßen ist die güterverkehrliche Nutzung teilweise bereits seit Jahrzehnten weggefallen. Für Renaturierungen in Fluss und Aue bestehen damit größere Spielräume als im Kernnetz. Somit können auch Maßnahmen, die zur Vernetzung von Fluss, Ufer und Aue beitragen, umfänglicher erfolgen.
Für einzelne Nebenwasserstraßen wird die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zusammen mit den weiteren Akteuren vor Ort nach Bedarf Entwicklungskonzepte erarbeiten.
Die verschiedenen Anliegen, beispielsweise der Schifffahrt, des Naturschutzes, des Wassertourismus, der Wasserwirtschaft etc. sollen so frühzeitig zusammengedacht und lokale Gegebenheiten berücksichtigt werden. Entwicklungskonzepte helfen, die Potenziale von Nebenwasserstraßen zu nutzen, indem alle Akteure in den iterativen Erarbeitungsprozess einbezogen werden. So können Synergien zwischen den Zielen des Bundes, der Länder, Verbände, Nutzer und der Bevölkerung frühzeitig identifiziert und bestmöglich ausgeschöpft werden.
Ganzheitliche Betrachtung von Fluss, Ufer und Aue
Im BBD sollen Fluss, Ufer und Aue wieder als funktionale Einheit betrachtet und entwickelt werden. Maßnahmen im und am Gewässer sollen nach Möglichkeit mit Maßnahmen in der Aue gekoppelt werden. Um dies zu erreichen, wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Bundesbehörden angestrebt.
Während die WSV als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen primär für die Maßnahmenumsetzung im und am Gewässer zuständig ist, sind in den Auen häufig auch Flächen betroffen, die sich nicht im Eigentum des Bundes befinden. Um auch diese Flächen im Sinne des BBD weiterentwickeln zu können, hat das Bundesumweltministerium ein „Förderprogramm Auen“ aufgesetzt.
Über dieses Programm können z.B. Vereine, Verbände, Kommunen und andere Institutionen Zuwendungen beantragen, um BBD-Projekte umzusetzen.
Die Betreuung und Abwicklung von Förderprojekten aus dem „Förderprogramm Auen“ übernimmt das Bundesamt für Naturschutz. Darüber hinaus wird auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bundeseigene Flächen in den Auen in die Umsetzung des BBD einbringen.