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Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)

Für eine umweltgerechte Weiterentwicklung der Bundeswasserstraßen setzt die Bundesregierung auf das Fachwissen und die langjährige Erfahrung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen ist sie nicht nur für die verkehrliche, sondern auch für die wasserwirtschaftliche und ökologische Unterhaltung zuständig. Bei der Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen sind neben den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auch naturschutzfachliche Ziele wie bspw. Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie) zu beachten. Dazu müssen ökologische und verkehrliche Ziele so weit wie möglich in Einklang gebracht werden. So kann die WSV verkehrliche Anforderungen erfüllen, und gleichzeitig ihr Potenzial zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands der Bundeswasserstraßen einsetzen.

An den Wasserstraßen wird die Planung und Umsetzung von Renaturierungsprojekten vor allem von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern umgesetzt werden. Hierzu wird entsprechender planerischer, biologischer und wasserbaulicher Sachverstand benötigt. Das Bundesverkehrsministerium plant derzeit die Bereitstellung der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, damit die WSV die neuen Aufgaben wahrnehmen kann.

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