Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Das vom Bundeskabinett beschlossene „Bundesprogramm Blaues Band Deutschland (BBD)“ sieht vor, dass innerhalb der BBD-Kulisse liegende, bundeseigene Flächen bei der Umsetzung des Bundesprogramms einbezogen werden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stellt daher in ihrem Eigentum befindliche Flächen für diese Zwecke bereit. Darüber hinaus führen die vor Ort tätigen Bundesforstbetriebe der Fachsparte Bundesforst, gemäß ihres gesetzlichen Auftrages zur naturschutzfachlichen Betreuung von Bundesliegenschaften, BBD-Projekte eigenverantwortlich oder als Projektbeteiligte durch. Die Bundesforstbetriebe können auch als Dienstleister auf Flächen, die sich nicht im Eigentum der Bundesanstalt befinden, Projekte und Maßnahmen im Sinne des BBD unterstützen und umsetzen.
Kontakt: Info-BBD@bundesimmobilien.de