Das Umweltbundesamt (UBA)
Das Umweltbundesamt (UBA) ist die zentrale Umweltbehörde des Bundes mit dem vielfältigsten Themenspektrum. Das UBA fühlt sich verantwortlich für den Schutz der Umwelt und den Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinflüssen. Der Stellenwert von Analysen und Empfehlungen für politische Entscheidungen und die Unabhängigkeit des UBA von Einzelinteressen machen das UBA zu einer besonderen Umweltinstitution in Deutschland.
Das UBA berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf wissenschaftlicher Basis in allen Angelegenheiten des Immissions- und Bodenschutzes, der Abfall- und Wasserwirtschaft, der gesundheitlichen Belange des Umweltschutzes, insbesondere bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, bei der Erforschung und Entwicklung von Grundlagen für geeignete Maßnahmen sowie bei der Prüfung und Untersuchung von Verfahren und Einrichtungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Information der Bürgerinnen und Bürger zu Umweltfragen. Der Fachbereich II des UBA widmet sich dem Schutz von Wasser, Boden, Luft sowie der Ökosysteme. Er formuliert wissenschaftlich fundierte Qualitätsziele für den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.
Das UBA bewertet Anträge zu Renaturierungsprojekten des Blauen Bands insbesondere hinsichtlich ihrer gewässerbiologischen und -morphologischen Wirkungen. Als Orientierung dienen dabei die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und die Bewirtschaftungsplanungen der Bundesländer in den Flussgebietseinheiten. Das UBA berücksichtigt in seinen Bewertungen seine breite Fachexpertise, z.B. zu Bewertung und Regelungen von Stoffen, Bodenschutz, Altlasten, Umweltschutz im Verkehr, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Das UBA berät Antragsteller und Projektentwickler. Als Mitglied der Fachgruppe „Blaues Band“ ist es für die Ausarbeitung der konzeptionellen Grundlagen des Bundesprogramms mitverantwortlich und berät in der interministeriellen Arbeitsgruppe das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.