Projektseite Blaues Band

Dritte

Projektträger in der Aue

Im „Förderprogramm Auen“ können Dritte (z.B. Vereine, Verbände, Stiftungen, kommunale Gebietskörperschaften oder sonstige Institutionen) Zuwendungen beantragen, um Renaturierungsprojekte eigenverantwortlich umzusetzen. Die Förderung erfolgt dabei stets anteilig, wobei der Bund in der Regel 75% der Gesamtkosten trägt.

Vorschläge für die Wasserstraßen

Auch Projektvorschläge für eine Umsetzung durch die WSV sind willkommen! Diese BBD-Projekte beziehen sich hauptsächlich auf das Gewässer, also die Sohle, den Lauf und das Ufer sowie den uferseitigen Anschluss von Altarmen. Die weitere Planung und Umsetzung dieser Vorschläge erfolgt in der Regel durch das regional zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.

Auf der Seite Ihr Projektvorschlag haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vorschlag für das Förderprogramm Auen bzw. eine Maßnahmenumsetzung durch die WSV einzureichen.