Projektseite Blaues Band

Bürgerbeteiligung

Bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, schreibt der Gesetzgeber vor, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu unterrichten.

Die Beteiligungsformen bei der Realisierung von Renaturierungsprojekten werden über diese gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungen hinausgehen. Sie bieten den Bürgern zusätzliche und auf konkrete Einzelfälle zugeschnittene Informations- und Beteiligungsangebote an.

Landkreise, Kommunen und interessierte Gruppen haben die Möglichkeit, konkrete Projekte in einem Dialogprozess zu begleiten und bei deren Ausgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mitzuwirken.

Die Projektträger bzw. verfahrensführenden Behörden werden frühzeitig deutlich machen, welche rechtlichen, finanziellen oder sonstigen Rahmenbedingungen bestehen. So sollen auf informeller Basis erarbeitete Lösungen unterstützt werden, um im formellen Verfahren bestehen zu können.

Welche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu den einzelnen Projekten bestehen (Runder Tisch, Informationsveranstaltungen, Rückmeldungen und Anregungen im online-Verfahren… ), wird auf den Internet-Seiten zum jeweiligen Projekt bekannt gegeben.