Projektseite Blaues Band

Ihr Projektvorschlag

Vielen Dank für Ihr Interesse am Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“!
Wir freuen uns, dass Sie das BBD mit Ihrem Projektvorschlag unterstützen möchten.

An wen richten Sie Ihren Projektvorschlag?

Damit Fluss, Ufer und Aue ganzheitlich betrachtet und entwickelt werden können und um darüber hinaus auch den verschiedenen Nutzungsansprüchen an Bundeswasserstraßen gerecht zu werden, erfolgt im BBD eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren. Die Projektvorschläge können dabei prinzipiell an zwei verschiedene Institutionen gerichtet werden, die im engen Dialog miteinander stehen:

  • WSV:
    Projektvorschläge, die schwerpunktmäßig die naturnahe Entwicklung der Wasserstraße und ihrer Ufer zum Ziel haben, können durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter umgesetzt werden. Bevorzugt berücksichtigt werden Projektvorschläge, die einen Beitrag zur besseren Vernetzung von Fluss und Aue leisten. Projektvorschläge, die mit Vorhaben in der Aue, z.B. aus dem Förderprogramm des BfN, gekoppelt werden können, werden bevorzugt umgesetzt.
  • BfN /Förderprogramm Auen:
    Über das Förderprogramm Auen des Bundesumweltministeriums können z.B. Vereine, Verbände, Kommunen und andere Institutionen Zuwendungen beantragen, um BBD-Projekte umzusetzen. So können auch die Auenflächen, die sich nicht im Bundeseigentum befinden, eingebracht und im Sinne des BBD entwickelt werden. Dabei werden Vorhaben bevorzugt gefördert, die mit BBD-Maßnahmen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung verbunden sind.
    Die Betreuung und Abwicklung von Förderprojekten aus dem "Förderprogramm Auen" übernimmt das BfN. Weitere Fördermodalitäten finden Sie in der Förderrichtlinie sowie auf der Homepage des BfN zum Förderprogramm Auen.

Was ist zu beachten?
Vor Einreichung Ihres Projektvorschlages lesen Sie bitte zunächst die nachfolgenden Informationen, um sicherzustellen, dass Ihr Vorschlag erfolgreich geprüft werden kann.

  • Kulisse des BBD

    Ihr Projektvorschlag kann als BBD-Projekt angenommen werden, wenn er innerhalb der Kulisse BBD liegt. Zur Kulisse gehören alle als Bundeswasserstraßen genutzten Flüsse des Binnen- und Tidebereichs einschließlich ihrer Auen. Soweit für die Etablierung des Biotopverbundes notwendig, können auch Flächen, die an die Aue anschließen berücksichtigt werden. Weiterhin gehören die naturnahen Verbindungskanäle einschließlich ihrer seeartigen Erweiterungen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zur Kulisse.

  • Beitrag zur Zielerreichung des BBD
    Ihr Projektvorschlag muss so ausgerichtet sein, dass seine Umsetzung einen Beitrag zur Zielerreichung des BBD leistet. Projektbestandteile, die sich auf andere als die BBD-Ziele beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Das Fachkonzept „Biotopverbund Gewässer und Auen“ bietet Hilfestellungen bei der Erarbeitung zielführender Maßnahmen im Hinblick auf das Ziel eines länderübergreifenden Biotopverbunds. Hier finden sie die Dokumente zum Download sowie weitere Informationen.
  • Vereinbarkeit mit verkehrlicher Nutzung
    Die Bundeswasserstraßen sind wertvolle Lebensräume und gleichzeitig wichtige Verkehrsträger. Ihr Projektvorschlag muss daher mit den vorgesehenen schifffahrtlichen Nutzungen vereinbar sein.

Darüber hinaus gibt es weitere Kriterien, die bei der Bewertung eines Projektvorschlages berücksichtigt werden, wie z. B:

  • die Einbindung in ggf. bestehende Konzepte zur Entwicklung einer Bundeswasserstraßen oder eines Bundeswasserstraßenabschnitts oder der Beitrag zur Entwicklung eines solchen
  • die Flächenverfügbarkeit
  • die Einbeziehung gesellschaftlicher Akteursgruppen
  • die sich aus der Projektumsetzung ergebenden Folgeverpflichtungen
  • das Vorliegen von Machbarkeitsstudien, Voruntersuchungen oder Planungsansätzen
  • Beiträge zu mehreren Zielstellungen des BBD oder zu den gewünschten Synergieeffekten (z.B. Freizeit & Erholung, Hochwasserschutz oder Artenschutz)

Wie reichen Sie Ihren Projektvorschlag ein?

Für die Einreichung Ihres Projektvorschlags nutzen Sie bitte das Online Formular Projektvorschlag.

Wie geht es weiter mit Ihrem Projektvorschlag?

Zur Entscheidung, ob Ihr Vorschlag im Rahmen des BBD umgesetzt werden kann, wird ein zweistufiges Verfahren durchlaufen:

Stufe 1) Der eingereichte Projektvorschlag (im Rahmen des Förderprogramms Auen entspricht dies der Projektskizze) wird formal auf seine grundsätzliche Umsetzbarkeit bzw. Förderfähigkeit geprüft und fachlich bewertet. Danach entscheiden BMUV und BMDV im Rahmen einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) über dessen Aufnahme in das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“. Bei einem positiven Votum folgt Stufe 2.

Stufe 2) Projektvorschläge, die sich an die WSV richten, werden vom zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt aufgenommen und unter Beachtung der örtlichen Rahmenbedingungen konkretisiert und abgestimmt.
Beim Förderprogramm Auen erarbeitet der Projektträger nach Aufforderung durch das BfN aus der Projektskizze einen Projektantrag. Dieser ist mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden abzustimmen. Der finale Formantrag zum Förderprogramm Auen ist im Elektronischen Antrags- und Angebotssystem des Bundes (Easy-Online) einzureichen.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie eine Rückmeldung von der zuständigen Behörde mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen. Darüber hinaus werden wir bei Bedarf und zur Klärung von Fragen mit Ihnen in Kontakt treten.

Voraussetzung für die sich anschließende Planungsebene bzw. die Bewilligung von Fördermitteln im Förderprogramm Auen ist ein positives Prüfergebnis aller eingereichten Unterlagen.

Bei Fragen zum BBD kontaktieren Sie uns unter info@blaues-band.bund.de.
Bei Fragen zur Projektumsetzung im Förderprogramm Auen können Sie außerdem die folgenden Ansprechpartner beim BfN kontaktieren: Herr Timo Riecker Tel.: 0228-8491 1847 und Frau Dr. Stephanie Ritz Tel.: 0228-8491 1843


Zusatzinformationen

Service Desk

Bei technischen Problemen mit dem Eingabeformular, wenden Sie sich bitte an den Service Desk des ITZBundes unter der Rufnummer 0800 800-75451 oder per E-Mail an servicedesk@itzbund.de

Ansprechperson

Blaues Band Deutschland
E-Mail:: info@blaues-band.bund.de